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   OLG Dresden, 18.01.2023 - 6 U 1354/22   

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https://dejure.org/2023,4031
OLG Dresden, 18.01.2023 - 6 U 1354/22 (https://dejure.org/2023,4031)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.01.2023 - 6 U 1354/22 (https://dejure.org/2023,4031)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. Januar 2023 - 6 U 1354/22 (https://dejure.org/2023,4031)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 203 Abs. 5
    Anforderungen an die Begründung einer Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung

Verfahrensgang

  • LG Görlitz - 1 O 344/21
  • OLG Dresden, 18.01.2023 - 6 U 1354/22
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Dresden, 18.01.2023 - 6 U 1354/22
    Auch ein Verzugszinsanspruch aufgrund einer Mahnung des Klägers oder einer Erfüllungsverweigerung der Beklagten kommt bereits deshalb nicht in Betracht, weil weder festgestellt noch behauptet ist, dass der Kläger vorgerichtlich die Herausgabe der Nutzungen verlangt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.2020, IV ZR 294/19, Rn. 59 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 21.09.2022 - IV ZR 2/21

    Private Krankenversicherung: Prämienanpassung und Bildung der

    Auszug aus OLG Dresden, 18.01.2023 - 6 U 1354/22
    Damit konnte der Kläger als Versicherungsnehmer mit hinreichender Klarheit als Ergebnis der Überprüfung für den konkreten Tarif entnehmen, dass für diesen eine solche Abweichung eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 09.02.2022, IV ZR 337/20 und BGH, Urteil vom 21.09.2022, IV ZR 2/21).
  • BGH, 09.02.2022 - IV ZR 337/20

    Private Krankenversicherung: Wirksamkeit der Beitragserhöhung; Beschränkung der

    Auszug aus OLG Dresden, 18.01.2023 - 6 U 1354/22
    Damit konnte der Kläger als Versicherungsnehmer mit hinreichender Klarheit als Ergebnis der Überprüfung für den konkreten Tarif entnehmen, dass für diesen eine solche Abweichung eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 09.02.2022, IV ZR 337/20 und BGH, Urteil vom 21.09.2022, IV ZR 2/21).
  • OLG Köln, 01.09.2023 - 20 U 126/22

    Beitragsanpassung; Prämienanpassung; Auskunft; Auskunftsanspruch

    Zwar könnte sich, wenn sich auf Basis der vom Kläger tatsächlich geschuldeten Beiträge eine geringere Beitragsrückerstattung ergeben hätte als unter Einbeziehung der ohne Rechtsgrund gezahlten Erhöhungsanteile, entweder ein Anspruch der Beklagten aus ungerechtfertigter Bereicherung auf (anteilige) Rückzahlung der an den Versicherungsnehmer ausgezahlten Beitragsrückerstattung ergeben (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 18.01.2023, Az. 6 U 1354/22 - juris-Rz. 32) oder eine Entreicherung um diesen Betrag in Betracht kommen.
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